IHRE RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN fÜR FAMILIENRECHT IN TELGTE

Renate Göttling

ist seit vielen Jahren im Familienrecht tätig und vertrat als Anwältin jahrelang das Frauenhaus Telgte.  Erfolgreich ist sie zudem auf dem Gebiet des Miet- und Erbrechtes. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verteidigung in Bußgeldverfahren, Straßenverkehrsdelikten und Jugendstrafsachen. Zusätzlich bietet sie schnelle und effektive Hilfe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für Frauen, Männer, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen und Behörden an.

Als Fachanwältin für Familienrecht verhilft Rechtsanwältin Göttling nicht nur Frauen, sondern auch Männern bereits seit 20 Jahren zu ihrem Recht. Sie besitzt deshalb umfangreiche Erfahrung und Kompetenz, die ständig durch Fortbildungen gewährleistet wird. Sie berät und unterstützt Sie in allen Fragen, die das Familienrecht betreffen und führt Sie einfühlsam durch die emotionale Trennungsphase und der anschließenden Scheidung mit sämtlichen Folgesachen,

wie zum Beispiel:

  • eheliche Trennung
  • Nutzung der Ehewohnung bzw. des Hauses
  • Kindesunterhalt
  • Volljährigenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Nachscheidungsunterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Ehescheidung
  • Zugewinn
  • Eheverträge
  • Lebenspartnerschaft
  • Gleichgeschlechtliche Ehe
  • Güterrecht
  • Schenkungen von Schwiegereltern
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Übertragung von Immobilie und deren Anteile
  • Ausgleich von Verbindlichkeiten
  • Freistellung von gemeinsamen Haftungen
  • Elternunterhalt durch Sozialamt
  • und vieles mehr…


Vertrauen Sie auf das Engagement und die profunde Erfahrung und Professionalität von Rechtsanwältin Göttling. Sie prüft Eheverträge auf Wirksamkeit und Anfechtung und berät Sie selbstverständlich umfassend bei der Gestaltung auch als Vorsorgevereinbarung, um bei einer möglichen späteren Trennung von vornherein viele Streitigkeiten zu vermeiden. Bevor Sie einen notariellen Ehevertrag schließen, lassen Sie ihn bitte immer anwaltlich von Ihrer Interessensvertreterin überprüfen.


Nicht zuletzt wegen ihrer langjährigen Mediationskenntnisse wird Rechtsanwältin Göttling immer zunächst eine außergerichtliche gütliche Einigung versuchen. Dies erspart Ihnen Zeit, Nerven und Kosten. Ansonsten steht sie Ihnen erfahren und kompetent bei Gericht zur Seite, um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.

Der finanzielle Aspekt einer Ehescheidung

Für das Scheidungsverfahren ist immer wenigstens ein Rechtsanwalt erforderlich. Den "gemeinsamen" Anwalt gibt es nicht. Vertritt ein Anwalt beide Eheleute, würde er sich wegen Parteiverrates strafbar machen. Er vertritt daher immer nur diejenige Partei, die ihm den Scheidungsauftrag erteilt hat. Dies hat einen nicht zu unterschätzenden psychologischen Vorteil. Beauftragen Sie daher selbst Rechtsanwältin Göttling, das Scheidungsverfahren für Sie durchzuführen. 


Wenn jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt hat, sind die Kosten für jede Partei gleich hoch. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, der vom Gericht verbindlich festgelegt wird. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind Anwälte an diesen Beschluss gebunden. Die Kosten eines Fachanwaltes sind jedoch die gleichen, wie die eines Rechtsanwaltes ohne diese Qualifikation. 


Die oft angebotene kostengünstigere „Blitzscheidung” oder „Online - Scheidung" gibt es in Deutschland nicht. Lassen Sie sich also von dieser Werbung nicht täuschen, sondern vertrauen Sie Ihrer Fachanwältin vor Ort. 


Die Rechtsschutzversicherung tritt nur in seltensten Fällen für die Scheidungskosten ein. Sie bezahlt in der Regel nur ein erstes Beratungsgespräch. Die Deckungsanfrage für Sie übernehmen wir selbstverständlich gern. 


Sofern Sie wegen eines niedrigeren Einkommens berechtigt sind, Verfahrenkostenhilfe in Anspruch zu nehmen, wird Rechtsanwältin Göttling Sie darüber beraten und Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein.